Strafrecht

meyer & meier Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzlei in Zürich

Anwalt für Strafrecht und Strafprozessrecht

Strafverteidiger

Wenn Sie eines Delikts beschuldigt werden und einen Strafverteidiger benötigen, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Unsere Anwälte stehen Ihnen von der Verhaftung bzw. ersten Einvernahme bis zum Abschluss des Strafverfahrens kompetent zur Seite und wahren Ihre Interessen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie dem Gericht. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die für Sie optimale Verteidigungsstrategie.

 

Amtliche Verteidigung

Eine beschuldigte Person hat das Recht, in jedem Stadium des Strafverfahrens einen Verteidiger beizuziehen. Verfügt die beschuldigte Person nicht über die erforderlichen Mittel, um sich einen Verteidiger leisten zu können, so kann sie bei der Verfahrensleitung die Bestellung einer amtlichen Verteidigung beantragen. Unsere Anwälte zeigen Ihnen gerne, welche Voraussetzungen für eine amtliche Verteidigung erfüllt sein müssen.

 

Anwalt der ersten Stunde

Wenn Sie verhaftet werden, haben Sie das Recht, umgehend einen Verteidiger beizuziehen, der Ihre Rechte im Rahmen der ersten polizeilichen Befragung wahrnimmt. Unsere Anwälte stehen Ihnen als «Anwalt der ersten Stunde» gerne zur Seite.

 

Geschädigtenvertreter und Opferanwalt

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden oder durch eine Straftat finanziell geschädigt worden, dann helfen unsere Anwälte Ihnen, Ihre Rechte im Strafverfahren oder in einem separaten Zivilverfahren geltend zu machen.

 

Honorar / Konditionen