Anwalt für Strassenverkehrsrecht
Als Verkehrsteilnehmer ist es leider schnell passiert: Eine kurze Unaufmerksamkeit im Strassenverkehr und schon stehen Sie mitten in einem Strafverfahren, welches für Sie eine Busse und sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folgen haben kann. Daneben wird - sofern es sich nicht um eine geringfügige Verletzung der Verkehrsregeln handelt - automatisch ein Administrativmassnahme-verfahren eingeleitet, in welchem die Administrativbehörde des Wohnsitzkantons über den Entzug Ihres Führerausweises entscheidet.
Wenn Sie also einmal zu schnell gefahren sind bzw. ein Rotlicht überfahren haben, in eine Verkehrskontrolle geraten und des Fahrens in angetrunkenem Zustand bezichtigt worden sind oder an einen Verkehrsunfall beteiligt waren, dann sollten Sie nach Erhalt einer allfälligen Verzeigung oder Vorladung Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen.
Unsere Rechtsanwälte klären Sie über Ihre Rechte auf und beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Strassenverkehrsrechts. Gerne vertreten wir Sie in einem Straf- bzw. Administrativmassnahme-verfahren und helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie dem Strassenverkehrsamt bestmöglich zu wahren.